Events und FeierlichkeitenAGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Hotel des Management Centrum Schloss Lautrach.

1 Allgemeines

1.1  Die Managementcentrum Schloss Lautrach Betriebs GmbH (MCSL) ist eine Gesellschaft der Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben und des Kolping-Bildungswerkes des Diözesanverbandes Augsburg e.V.

1.2  Der Vertrag kommt durch die Bestellung/Zusage des Vertragspartners und der schriftlichen Bestätigung des MCSL zustande.

1.3  Sollte der Vertragspartner eine politische/weltanschauliche Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des MCSL. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem MCSL, dass er eine politische/weltanschauliche Vereinigung ist, ist das MCSL berechtigt, den Vertrag fristlos zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach Ziffer 5 zu berechnen.

1.4  Der Vertragspartner erkennt die Hausordnung der MCSL-Betriebs GmbH in allen Punkten als verbindlich an.

2 Reservierungsoptionen

2.1 Ist dem Vertragspartner eine Option auf eine bestimmte Leistung eingeräumt, sind die Optionsbedingungen für beide Teile verbindlich. Sollte es bis zum Ende einer eingeräumten Optionsfrist zu keinem Vertrag kommen, so ist das MCSL berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten und Leistungen zu verfügen

3 Leistungen, Preise

3.1 Sofern einem Vertragspartner Übernachtung und Verpflegung schriftlich zugesagt sind, ist das MCSL berechtigt und verpflichtet, gleichwertige Leistungen, ggf. auch außerhalb seiner Einrichtungen, dann zur Verfügung zu stellen, wenn die zugesagten Leistungen nicht verfügbar sind.

3.2 Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Mehrwertsteuersatz, der am Tag der Erbringung der Leistungen gültig ist.

4 Änderung der Teilnehmerzahl

4.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden. Erfolgt diese Mitteilung nicht, werden dem Veranstalter 100 % der Aufwendungen in Rechnung gestellt.

4.2 Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Vertragspartner verpflichtet, dem MCSL bis 8 Werktage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste, Teilnehmeranzahl, Medientechnik, Bestuhlung usw. zu übermitteln.

4.3 Wird mit dem Vertragspartner ein Leistungsvertrag für 25 und mehr Teilnehmer geschlossen, können spezielle Stornobedingungen schriftlich vereinbart werden.

5 Stornierungen

5.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Leistungen werden in Rechnung gestellt:

5.2 Bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Berechnung

5.3 39 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 45 % der vereinbarten Leistungen

5.4 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Leistungen

5.5 7 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Leistungen (gültig auch bei vorzeitiger Abreise)

5.6 Die mit der Reservierung bestätigten Arrangements gelten für die Zeit des Aufenthaltes. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht vergütet.

5.7 Die vereinbarten Leistungen werden nur in soweit berechnet, wie die MCSL-Betriebs GmbH nicht in der Lage ist, eine Ersatzverwendung zu erreichen.

5.8 Dem Veranstalter/Teilnehmer bleibt es unbenommen, im Einzelfall tatsächlich höhere Ersparnisse bei Aufwendungen od. Gebrauchsvorteile nachzuweisen.

6 Bewirtung

6.1 Der Vertragspartner haftet dem MCSL gegenüber für die Bezahlung von Leistungen, die ein Veranstaltungsteilnehmer selbst bestellt hat.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen, deren Gesamtbetrag unter 200,00 Euro liegen, sind direkt nach Veranstaltungsende vor Ort zu zahlen.

7.2 Offene Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.3 Andere Zahlungsmittel als Bargeld oder Überweisung auf in der Rechnung angegebenen Konten nehmen wir nur zahlungshalber an.

7.4 Bei schuldhafter Nichtzahlung nach Fälligkeit kann MCSL ohne Mahnung bei Kaufleuten Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Privatleuten 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz vom Vertragspartner verlangen.

8 Veröffentlichung

8.1 Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum MCSL aufweisen und / oder die z. B. Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des MCSL

9 Dekoration

9.1 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der MCSL-Betriebs GmbH nicht gestattet. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

10 Schadenshaftung

10.1 Die MCSL-Managementcentrum Schloss Lautrach Betriebs GmbH übernimmt die Haftung für Schäden einschließlich für Schäden, welche durch Dritte an Fahrzeugen angerichtet werden, die auf den Grundstücken des Schloss Lautrach abgestellt werden, wenn der Managementcentrum Schloss Lautrach Betriebs GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung nach §§ 701 ff BGB für Übernachtungsgäste.

10.2 Störungen an bereitgestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Sie berechtigen nicht zu einer Kürzung der vereinbarten Entgelte.

10.3 Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der MCSL-Betriebs GmbH, die bei Auf- od. Abbau od. während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Teilnehmer.

11 Rücktritt

11.1 Das MCSL behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn:

11.2 die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird.

11.3 es einen begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf des MCSL beeinträchtigt wird.

11.4 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners im Falle eines Rücktritts durch das MCSL sind ausgeschlossen.

12 Gerichtsstand und Sonstiges

12.1 Gerichtsstand ist Memmingen, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Memmingen.

12.3 Rechtsbeziehungen zwischen MCSL und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Abweichenden AGB des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie für jeden Einzelvertrag schriftlich durch MCSL bestätigt werden.

12.5 Jede Bestimmung dieser Bedingungen ist für sich allein gültig.


MCSL-Managementcentrum Schloss Lautrach Betriebs GmbH
Schlossstrasse 1, 87763 Lautrach
Tel.: 08394|910-0 Fax: 08394|910-499
hotel@schloss-lautrach.de| www.schloss-lautrach.de

Stand: 01.03.2004 

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